Wichtige Hinweise
Damit Sie mit Ihrem Vierbeinigen Kameraden einen schönen Urlaub mit tollen Erlebnissen erleben können gilt es einige wichtige Verhaltensregeln zu beachten.
Gesetzliche Leinenpflicht
In der Steiermark gilt eine gesetzliche Leinenpflicht, diese bitten wir Sie überall einzuhalten. Auf den Wiesen, Almen, Wanderwegen und auch im Hotelareal! Damit alle Gäste und Naturliebhaber einen schönen Urlaub erleben dürfen.
Wenn Ihr Hund nicht angeleint ist, haben Sie NIEMALS zu 100% die Kontrolle - gerade beim Wandern können Sie Ihren Hund schnell aus den Augen verlieren. Mit der Leinenpflicht kann zu bestimmten Gefahrensituationen gar nicht erst kommen.
Was kann passieren:
- Ihr Hund verscheucht (außerhalb Ihres Blickwinkels) eine Rehmutter von Ihrem Kind. Die Mutter wird auch Dauer das Kitz zurücklassen, weil es einen anderen Geruch, durch das beschnuppern Ihres Hundes, besitzt.
- Mutterkühe können sehr schnell, sehr aggressiv werden, weil Sie Ihren Nachwuchs vor einem Wolf beschützen möchten (Kühe setzen Hunde mit Wölfen gleich). Aber achten sollte ein Weidetier trotzdem aggressiv werden, dürfen Sie Ihren Hund ableinen, um sich nicht selbst zu gefährden.
- Menschen, die Angst vor Hunden haben, hilft der Spruch "Der tut nichts. Lassen Sie sich einfach beschnuppern." nicht weiter. Achten Sie auf einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang.
- Bitten sammeln Sie den Kot Ihres Hundes immer auf, gerade auf Weiden kann der Hundekot zu schweren Krankheiten von Kühen und Kälbern beitragen.
- Bei dem beliebten "Apportieren mit einem Stöckchen" achten Sie darauf, dass der Stock auch wieder von der Weide entfernt wird - ansonsten kann es zu Schäden bei Mähwerken führen.
- Weideflächen bitten nicht betreten, diese stellen für Landwirte einen Wirtschaftsfaktor dar und sind keine Spielwiese.
Haftung und Sachschäden
Als Hundehalter tragen Sie die volle Verantwortung für das Verhalten Ihres Vierbeiners. Bitte halten Sie Ihren Hund immer unter Kontrolle.
Der Gast oder sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherberger, die er gegenüber Dritten zu erbringen hat. Wir raten daher dringend zu einer entsprechenden Tier-/ Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden vollumfänglich deckt.